Verstoßbericht

Der Verstoßbericht analysiert und listet Verstöße gegen die EU-Verordnung 561/2006, das AETR-Abkommen, das TCA (Transport Community Agreement), die Richtlinie 2002/15/EG und die EU-Verordnung 165/2014 in einem PDF-Bericht auf.

Lenkzeitverstöße

EU-Verordnung 561/2006, Artikel 6–7

Verstoß Grenzwert
Tageslenkzeit überschritten 9 Stunden (max. 10 Stunden, zweimal pro Woche zulässig)
Wochenlenkzeit überschritten 56 Stunden
Doppelwochenlenkzeit überschritten 90 Stunden (zwei aufeinanderfolgende Wochen)
Ununterbrochenes Lenken ohne Pause 4,5 Stunden (anschließend mind. 45 Minuten Pause)
Nachtlenkzeit ohne Unterbrechung (22:00–06:00) 3 Stunden ohne Pause (Einmannbesatzung)

Ruhezeitverstöße

EU-Verordnung 561/2006, Artikel 8

Verstoß Vorschrift
Verstoß gegen die reguläre tägliche Ruhezeit Mind. 11 Stunden
Verstoß gegen die verkürzte tägliche Ruhezeit Mind. 9 Stunden (max. 3-mal pro Woche)
Verstoß gegen die geteilte tägliche Ruhezeit Mind. 3 + 9 Stunden
Ruhezeit bei Mehrfahrerbesatzung Mind. 9 Stunden
Verstoß gegen die reguläre wöchentliche Ruhezeit Mind. 45 Stunden
Verstoß gegen die verkürzte wöchentliche Ruhezeit Mind. 24 Stunden
Fehlende Ausgleichsruhezeit Pflicht nach zwei aufeinanderfolgenden verkürzten wöchentlichen Ruhezeiten
6×24-Stunden-Zeitraum überschritten Wöchentliche Ruhezeit spätestens nach 6×24 Stunden
Ruhezeit über 45 Stunden im Fahrzeug verbracht Muss außerhalb des Fahrzeugs verbracht werden

Arbeitszeitverstöße

Richtlinie 2002/15/EG

Verstoß Vorschrift
Wochenarbeitszeit überschritten Max. 48 Stunden (max. 60 Stunden, wenn Durchschnitt ≤48 Stunden über 16 Wochen)
Ununterbrochene Arbeit über 6 Stunden ohne Pause Mind. 15 Minuten Pause nach 6 Stunden
Arbeitszeit 6–9 Stunden — unzureichende Pause Mind. 30 Minuten Pause
Arbeitszeit über 9 Stunden — unzureichende Pause Mind. 45 Minuten Pause
Nachtarbeitszeit überschritten Max. 10 Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum

Fahrtenschreiber- und Fahrerkartenverstöße

EU-Verordnung 165/2014

  • Fehlender Länderkennzeicheneintrag
  • Fehlender Länderkennzeichen bei Grenzübertritt
  • Fehlender manueller Eintrag für kartenlose Zeiträume
  • Fehlerhafte Verwendung des Fähr-/Zugsymbols
  • Fehlende Daten auf dem Schaublatt (Name, Datum, Ort, Kennzeichen, Kilometerstand)
  • Datenfälschung, -löschung oder -vernichtung
  • Fehlerhafte Verwendung der Schaltvorrichtung

Außergewöhnliche Umstände

EU-Verordnung 561/2006, Artikel 12

Unter außergewöhnlichen Umständen darf der Fahrer von den Vorschriften abweichen, um den Betriebssitz oder Wohnort zum Einlegen der wöchentlichen Ruhezeit zu erreichen:

  • 1-Stunden-Verlängerung — um den Betriebssitz oder Wohnort zu erreichen
  • 2-Stunden-Verlängerung — vorher ist eine 30-minütige Pause Pflicht
  • Die Verlängerung muss durch eine gleichwertige Ruhezeit ausgeglichen werden

Berichtsstruktur

Der Bericht analysiert die Fahrertätigkeit wochenweise. Die Wochen werden ab der Woche beginnend mit dem 3. Januar 2000 nummeriert — die Wochennummer wird in Klammern in der Kopfzeile angezeigt. Diese Nummerierung stellt sicher, dass Kompensationen und überlappende Ruhezeiten eindeutig der richtigen Woche zugeordnet werden können.

EU-Kennzeichnung

Das mit EU beschriftete LKW-Symbol zeigt an, dass die wöchentliche Ruhezeit des Fahrers nach dem 4-Wochen-Zyklus berechnet wird (bei internationalem Transport).

Für jeden Verstoß enthält der Bericht:

  • Zeitraum — Beginn und Ende des Verstoßes (Datum, Uhrzeit)
  • Ausmaß der Überschreitung — um wie viel der zulässige Grenzwert überschritten wurde
  • Fahrzeugdaten — Kennzeichen und Kilometerstand
  • Rechtsgrundlage — Artikel und Absatz der EU-Verordnung
  • Schweregrad — Einstufung des Verstoßes

Zeichenerklärung

Am Ende des Berichts befindet sich eine ausführliche Zeichenerklärung aller verwendeten Symbole:

Arbeitsbeginn
Lenken
Arbeitsende
Sonstige Arbeit
Beginn der Ruhezeit
Bereitschaftszeit
Ende der Ruhezeit
Unterbrechung nicht auswertbarer Länge
Ruhezeit innerhalb des 24/30-Stunden-Zeitraums nach Arbeitsbeginn
Als 15 Minuten gewertete Unterbrechung
Gesamtlänge der Ruhezeit
Als 30 Minuten gewertete Unterbrechung
Lenken mit Beifahrer (Mehrfahrerbesatzung)
Als 45 Minuten gewertete Unterbrechung

Tägliche Ruhezeit
3+9 Geteilte tägliche Ruhezeit
Wöchentliche Ruhezeit
Verschobene wöchentliche Ruhezeit (BUS)

Auswertung nach AETR-Abkommen
Im internationalen Transport tätig
Auswertung nach Brexit-Abkommen
Im internationalen Transport nach Brexit-Abkommen tätig

[MSI]: schwerster Verstoß  ·  [VSI]: sehr schwerer Verstoß  ·  [SI]: schwerer Verstoß  ·  [MI]: geringfügiger Verstoß

Bericht per E-Mail senden

Der Verstoßbericht kann auch per E-Mail versendet werden. Die E-Mail enthält den Bericht und die zugehörige .ddd-Datei verschlüsselt.

Wichtig

Zum Anzeigen des Verstoßberichts ist ein aktives Abonnement erforderlich. Ohne Abonnement wird ein Demo-Bericht mit einem „DEMO"-Wasserzeichen angezeigt.

Demo-Verstoßbericht

Der nachfolgende Demo-Bericht zeigt das Format und den Inhalt der Verstoßübersicht in Ihrer Sprache: