Verstoßbericht
Der Verstoßbericht analysiert und listet Verstöße gegen die EU-Verordnung 561/2006, das AETR-Abkommen, das TCA (Transport Community Agreement), die Richtlinie 2002/15/EG und die EU-Verordnung 165/2014 in einem PDF-Bericht auf.
Lenkzeitverstöße
EU-Verordnung 561/2006, Artikel 6–7
| Verstoß | Grenzwert |
|---|---|
| Tageslenkzeit überschritten | 9 Stunden (max. 10 Stunden, zweimal pro Woche zulässig) |
| Wochenlenkzeit überschritten | 56 Stunden |
| Doppelwochenlenkzeit überschritten | 90 Stunden (zwei aufeinanderfolgende Wochen) |
| Ununterbrochenes Lenken ohne Pause | 4,5 Stunden (anschließend mind. 45 Minuten Pause) |
| Nachtlenkzeit ohne Unterbrechung (22:00–06:00) | 3 Stunden ohne Pause (Einmannbesatzung) |
Ruhezeitverstöße
EU-Verordnung 561/2006, Artikel 8
| Verstoß | Vorschrift |
|---|---|
| Verstoß gegen die reguläre tägliche Ruhezeit | Mind. 11 Stunden |
| Verstoß gegen die verkürzte tägliche Ruhezeit | Mind. 9 Stunden (max. 3-mal pro Woche) |
| Verstoß gegen die geteilte tägliche Ruhezeit | Mind. 3 + 9 Stunden |
| Ruhezeit bei Mehrfahrerbesatzung | Mind. 9 Stunden |
| Verstoß gegen die reguläre wöchentliche Ruhezeit | Mind. 45 Stunden |
| Verstoß gegen die verkürzte wöchentliche Ruhezeit | Mind. 24 Stunden |
| Fehlende Ausgleichsruhezeit | Pflicht nach zwei aufeinanderfolgenden verkürzten wöchentlichen Ruhezeiten |
| 6×24-Stunden-Zeitraum überschritten | Wöchentliche Ruhezeit spätestens nach 6×24 Stunden |
| Ruhezeit über 45 Stunden im Fahrzeug verbracht | Muss außerhalb des Fahrzeugs verbracht werden |
Arbeitszeitverstöße
Richtlinie 2002/15/EG
| Verstoß | Vorschrift |
|---|---|
| Wochenarbeitszeit überschritten | Max. 48 Stunden (max. 60 Stunden, wenn Durchschnitt ≤48 Stunden über 16 Wochen) |
| Ununterbrochene Arbeit über 6 Stunden ohne Pause | Mind. 15 Minuten Pause nach 6 Stunden |
| Arbeitszeit 6–9 Stunden — unzureichende Pause | Mind. 30 Minuten Pause |
| Arbeitszeit über 9 Stunden — unzureichende Pause | Mind. 45 Minuten Pause |
| Nachtarbeitszeit überschritten | Max. 10 Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum |
Fahrtenschreiber- und Fahrerkartenverstöße
EU-Verordnung 165/2014
- Fehlender Länderkennzeicheneintrag
- Fehlender Länderkennzeichen bei Grenzübertritt
- Fehlender manueller Eintrag für kartenlose Zeiträume
- Fehlerhafte Verwendung des Fähr-/Zugsymbols
- Fehlende Daten auf dem Schaublatt (Name, Datum, Ort, Kennzeichen, Kilometerstand)
- Datenfälschung, -löschung oder -vernichtung
- Fehlerhafte Verwendung der Schaltvorrichtung
Außergewöhnliche Umstände
EU-Verordnung 561/2006, Artikel 12
Unter außergewöhnlichen Umständen darf der Fahrer von den Vorschriften abweichen, um den Betriebssitz oder Wohnort zum Einlegen der wöchentlichen Ruhezeit zu erreichen:
- 1-Stunden-Verlängerung — um den Betriebssitz oder Wohnort zu erreichen
- 2-Stunden-Verlängerung — vorher ist eine 30-minütige Pause Pflicht
- Die Verlängerung muss durch eine gleichwertige Ruhezeit ausgeglichen werden
Berichtsstruktur
Der Bericht analysiert die Fahrertätigkeit wochenweise. Die Wochen werden ab der Woche beginnend mit dem 3. Januar 2000 nummeriert — die Wochennummer wird in Klammern in der Kopfzeile angezeigt. Diese Nummerierung stellt sicher, dass Kompensationen und überlappende Ruhezeiten eindeutig der richtigen Woche zugeordnet werden können.
EU-Kennzeichnung
Das mit EU beschriftete LKW-Symbol zeigt an, dass die wöchentliche Ruhezeit des Fahrers nach dem 4-Wochen-Zyklus berechnet wird (bei internationalem Transport).
Für jeden Verstoß enthält der Bericht:
- Zeitraum — Beginn und Ende des Verstoßes (Datum, Uhrzeit)
- Ausmaß der Überschreitung — um wie viel der zulässige Grenzwert überschritten wurde
- Fahrzeugdaten — Kennzeichen und Kilometerstand
- Rechtsgrundlage — Artikel und Absatz der EU-Verordnung
- Schweregrad — Einstufung des Verstoßes
Zeichenerklärung
Am Ende des Berichts befindet sich eine ausführliche Zeichenerklärung aller verwendeten Symbole:
[MSI]: schwerster Verstoß · [VSI]: sehr schwerer Verstoß · [SI]: schwerer Verstoß · [MI]: geringfügiger Verstoß
Bericht per E-Mail senden
Der Verstoßbericht kann auch per E-Mail versendet werden. Die E-Mail enthält den Bericht und die zugehörige .ddd-Datei verschlüsselt.
Wichtig
Zum Anzeigen des Verstoßberichts ist ein aktives Abonnement erforderlich. Ohne Abonnement wird ein Demo-Bericht mit einem „DEMO"-Wasserzeichen angezeigt.
Demo-Verstoßbericht
Der nachfolgende Demo-Bericht zeigt das Format und den Inhalt der Verstoßübersicht in Ihrer Sprache: